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Brächtker & Fischer
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Aufgrund des medizinischen Fortschritts werden die Menschen immer älter.
Mit einer Vorsorgevollmacht (Generalvollmacht) haben Sie die Möglichkeit, eine Person Ihres Vertrauens zu bevollmächtigen, für Sie im Falle einer späteren Entscheidungsunfähigkeit oder Hilfsbedürftigkeit Dinge aus Ihrem persönlichen wie auch vermögensrechtlichem Bereich zu regeln.
Aufgrund unserer jahrelangen Erfahrung in diesem Rechtsbereich können wir zusammen mit Ihnen individuelle, maßgeschneiderte Lösungen erarbeiten.
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