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Brächtker & Fischer
Rechtsanwälte & Partner
Elisabethstraße 37
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Der Tod eines Menschen löst stets einen Erbfall aus und zwingt die Angehörigen, sich mit dem Nachlass auseinanderzusetzen.
Dreiviertel der Deutschen haben kein Testament, es gilt dann die gesetzliche Erbfolge.
Hierbei entstehen oft - ungewollt - Erbengemeinschaften, die zu vielen Konflikten führen können.
Wenn Sie selbst bestimmen wollen, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erhalten soll, ist die Errichtung eines Testamentes unverzichtbar.
Bei diesem nicht immer einfachen und sensiblen Vorhaben unterstützen wir Sie als kompetente Ansprechpartner, um für Ihre Hinterbliebenen optimale Lösungen zu finden und erbrechtliche Streitigkeiten zu vermeiden.
Oft kann es sinnvoll sein, Teile seines Vermögens schon zu Lebzeiten zu übertragen oder zu verschenken. So kann man seinen Angehörigen nicht nur hohe Kosten - insbesondere Steuern - ersparen, sondern lebt auch mit dem guten Gefühl, für den Fall der Fälle alles geregelt zu haben. Hier können Sie sich auf unsere seriöse Beratung verlassen.
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